Niederlassung in Gliwice:

tel. 32 231 13 47

ul. Zygmunta Starego 49
44-100 Gliwice

Niederlassung in Zabrze:

tel. 32 271 79 63

ul. Wolności 209
41-800 Zabrze

ORGANISATION EINER BESTATTUNG

Wenn der Tod zu Hause eingetreten ist:

Vor allem soll man den Arzt holen, der den verstorbenen Patienten behandelte oder den Notarzt rufen, der den Totenschein oder die Todesbescheinigung ausstellt. Die Todesbescheinigung ist der grundlegende Nachweis über die Todesursache und zugleich lässt VERKÜRZTE STERBEURKUNDEN (durch das Standesamt) ausstellen.

Nach der Ausstellung des oben genannten Dokuments soll für die Überführung der verstorbenen Person von zu Hause in die Leichenhalle durch das Bestattungshaus gesorgt werden. In der Situation genügt es, das Bestattungshaus JASEK unter Telefonnummer 32 231 13 47 (rund um die Uhr erreichbar) anzurufen. Nach der Annahme des Auftrags kommen unsere Mitarbeiter die Leiche abholen.

Die verstorbene Person wird in die eigene Leichenhalle überführt, in der sie bis zur Ausrichtung der Bestattung bleibt.

Wenn der Tod im öffentlichen Raum eingetreten ist:

Beim Tod des Menschen im öffentlichen Raum soll vor allem der Notarzt geholt werden, der den Totenschein oder die Todesbescheinigung ausstellt. Die Todesbescheinigung ist der grundlegende Nachweis über die Todesursache und zugleich lässt VERKÜRZTE STERBEURKUNDEN (durch das Standesamt) ausstellen.

Danach soll man das Bestattungshaus JASEK unter Telefonnummer 32 231 13 47 (rund um die Uhr erreichbar) anrufen. Nach der Annahme des Auftrags kommen unsere Mitarbeiter die Leiche abholen.

Die verstorbene Person wird in die eigene Leichenhalle des Bestattungshauses JASEK überführt.

Wenn der Tod infolge eines Unfalls eingetreten ist:

Wenn der Tod infolge eines Unfalls eingetreten ist oder ein begründeter Verdacht darauf besteht, dass die Ursache des Todes möglicherweise im Verbrechen liegt, ist neben der Todesbescheinigung auch die Genehmigung vom Staatsanwalt erforderlich. Die Leichen der im öffentlichen Raum verstorbenen oder getöteten Personen werden auf Antrag der zuständigen Behörde (meistens des Staatsanwalts) ins Institut für die forensische Medizin zur Ermittlung der Todesursache überführt.

Wenn der Tod im Krankenhaus eingetreten ist:

Der Arzt, der den verstorbenen Patienten behandelt, stellt die Todesbescheinigung aus. Mit der Bescheinigung soll man sich zum Bestattungshaus Jasek begeben. Sämtliche weiteren Formalitäten verbunden mit der Bestattung werden durch unsere Firma übernommen.