Niederlassung in Gliwice:

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INFORMATIONEN ZUR BESTATTUNG

ORGANISATION EINER BESTATTUNG

WAS TUN, WENN EINER UNSEREN NÄCHSTEN HEIMGEHT? WIE KANN MAN FORMALITÄTEN BEWÄLTIGEN?
Für meiste von uns ist die Information über den Tod eines nahestehenden Menschen ein traumatisches Erlebnis. Häufig sind wir nicht mehr imstande, rationell zu denken und Entschlüsse zu fassen. Da uns das Problem bekannt ist, möchten wir einige Informationen kurz vermitteln, die in der ersten Phase der Erledigung der Bestattungsgelegenheiten behilflich sind. Wie sollte man sich benehmen, wenn der Tod eines nahestehenden Menschen infolge eines Unfalls oder im öffentlichen Raum eingetreten ist?

BESTATTUNGSGELD

WIE KANN MAN MITTEL FÜR DIE BESTATTUNG DES NAHESTEHENDEN MENSCHEN BESORGEN?
Die Staatskasse sichert Mittel für die Ausrichtung der Bestattung zu und gewährt das Bestattungsgeld. Falls die Bestattungskosten eine mit dem verstorbenen Menschen verwandte Person ersten Grades übernommen hat, steht Ihnen das Bestattungsgeld in voller Höhe zu. Sofern die Bestattungskosten von einer mit dem verstorbenen Menschen nicht in gerader Linie verwandte Person übernommen wurden, werden ihr die Bestattungskosten in der Höhe ersttatet, die sie getragen hat.

EINÄSCHERUNG DER VERSTORBENEN

DAS BESTATTUNGSHAUS JASEK BERFASST SICH AUCH MIT DER EINÄSCHERUNG VON LEICHEN
Das erste zeitgenössische europäische Krematorium wurde im Jahr 1873 in Mailand in Betrieb gesetzt, und die katholische Kirche ließ im Jahr 1963 die Möglichkeit der Einäscherung zu und erklärte die Übereinstimmung dieser Bestattungsform mit dem römisch-katholischen Glauben. Von diesem Zeitpunkt an begann die Kremation immer öfter in Anspruch genommen werden. Das Bestattungshaus JASEK beschäftigt sich seit mehreren Jahren mit der Organisation der Kremationen.